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Wenn ein Leitungsrecht storniert wird: Was mit betroffenen Strecken passiert

Panorama einer Gemeinde im Bezirk Liezen bei Sonnenuntergang
Foto: Manuel Capellari

Für den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur braucht es Leitungsrechte: die Zustimmung von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, dass eine Leitung über ihr Grundstück verlegt werden darf. Wird ein solches Recht zurückgezogen, hat das Folgen für ganze Streckenabschnitte.

Warum betroffene Gebiete derzeit nicht gebaut werden

Der Ausbau im Bezirk Liezen wird mit Fördermitteln des Bundes und der EU finanziert. Diese Mittel sind an den geförderten Ausbau gebunden. Gebiete und Strecken, die wegen stornierter privater Leitungsrechte nicht erschlossen werden können, dürfen mit diesen Fördermitteln derzeit nicht gebaut werden. Das betrifft nicht nur das einzelne Grundstück, sondern oft auch Haushalte dahinter, die über diese Strecke angebunden worden wären.

Welche Möglichkeiten es später gibt

Zwei Wege werden im Einzelfall geprüft: eine Nachverdichtung nach Ende des Förderzeitraums und die Errichtung von Glasfaser-Infrastruktur im Rahmen von Mitverlegungsprojekten, also wenn ohnehin gegraben wird, zum Beispiel für Wasser, Kanal oder Strom in den jeweiligen Gemeinden.

Wenn du wissen willst, ob deine Adresse betroffen ist: Prüfe deine Adresse. Liegt sie im Ausbaugebiet, siehst du sofort den Stand für deinen Anschluss. Ansprechpartner für dieses Thema ist Karl Kleewein, Head of Rollout.